Weitere Entscheidungen unten: BAG, 05.04.2006 | BGH, 04.05.2006

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03   

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https://dejure.org/2006,1087
BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03 (https://dejure.org/2006,1087)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - I ZR 237/03 (https://dejure.org/2006,1087)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - I ZR 237/03 (https://dejure.org/2006,1087)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine demnächst erfolgte Zustellung gemäß § 167 Zivilprozessordnung (ZPO); Verpflichtung für die zeitnahe Bescheidung eines Mahnantrags zu sorgen zur Verhinderung des Verjährungseintritts

  • zvi-online.de

    ZPO § 693 Abs. 2 a. F., § 167
    Keine Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsantrag nach Zustellungsverzögerung um mehr als einen Monat bei unterlassenen Nachfragen des Antragstellers

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    ZPO § 167; ; ZPO § 693 Abs. 2 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 693 Abs. 2 a. F.; ZPO § 167
    Keine "demnächst" erfolgte Zustellung des Mahnbescheids bei Verzögerung von mehrals einem Monat durch Verletzung der Nachfrageobliegenheit des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 693 Abs. 2 (a.F.) § 167
    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

  • rechtsportal.de

    ZPO § 693 Abs. 2 (a.F.) § 167
    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustellung eines Mahnbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung "demnächst"

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zustellung "demnächst"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Demnächstige" Zustellung eines Mahnbescheids: Antragsteller muss bei Mahngericht nachfragen! (IMR 2006, 65)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1436
  • MDR 2007, 45
  • FamRZ 2006, 1117 (Ls.)
  • VersR 2007, 221
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist eine Verzögerung allerdings nicht schon dann als nicht nur geringfügig anzusehen, wenn sie mehr als zwei Wochen beträgt, sondern im Hinblick auf die Regelung in § 691 Abs. 2 ZPO erst dann, wenn das nachlässige Verhalten zu einer Verzögerung von mehr als einem Monat führt (BGHZ 150, 221, 225 f.).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
    Welcher Zeitraum dabei angemessen ist, hängt von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575, 1576 m.w.N.; Beschl. v. 9.2.2005 - XII ZB 118/04, NJW 2005, 1194, 1195; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 167 Rdn. 13; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 167 Rdn. 13).
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
    Welcher Zeitraum dabei angemessen ist, hängt von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.2004 - IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575, 1576 m.w.N.; Beschl. v. 9.2.2005 - XII ZB 118/04, NJW 2005, 1194, 1195; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 167 Rdn. 13; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 167 Rdn. 13).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03
    Es hat dabei jedoch nicht berücksichtigt, dass diesem bei der Frage, ob eine Zustellung demnächst erfolgt ist, Versäumnisse allein insoweit zuzurechnen sind, als sich feststellen lässt, dass die geforderte Handlung den Verfahrensgang verkürzt hätte (BGH, Urt. v. 5.2.2003 - IV ZR 44/02, NJW-RR 2003, 599, 600 m.w.N.).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    In der konkreten Anwendung führt diese Rechtsprechung dazu, dass verschuldete - weitere - Verzögerung in einem Umfang von 14 Tagen (so bei BGH 10. Februar 2011 - VII ZR 185/07 - Rn. 8 mwN; 16. Januar 2009 - V ZR 74/08 - Rn. 16, BGHZ 179, 230 unter Bezugnahme auf 20. April 2000 - VII ZR 116/99 - und 25. November 1985 - II ZR 236/84 -) als nicht hindernd angesehen wird, von einer "demnächstigen" Zustellung auszugehen (für die Grenze von einem Monat - weiterer - Verzögerung vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 869/13 - Rn. 46, BAGE 150, 22; BGH 27. April 2006 - I ZR 237/03 - Rn. 17 mwN) .
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Im Bereich des Mahnverfahrens ist eine binnen eines Monats erfolgende Zustellung im Hinblick auf die Wertung des § 691 Abs. 2 ZPO stets als "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 237/03, NJW-RR 2006, 1436 Rn. 17; Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04, GE 2005, 1420 unter I).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2006 (I ZR 237/03 - veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs) steht nicht entgegen, weil nach den referierten Feststellungen des dortigen Berufungsgerichts der Antragsteller des Mahnverfahrens vor der Zustellung noch Beanstandungen des Mahngerichts zu beheben hatte und vom Antragsteller im Übrigen nicht dargetan worden war, wie es zur weiteren Verzögerung der Zustellung gekommen war.
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Rechtsprechung
   BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1431
BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens im Prozesskostenhilfeverfahren; Einordnung arbeitsrechtlicher Bestandsstreitigkeiten als "persönlichen Angelegenheiten" im Sinne des § 1360a Abs. 4 BGB; Ablehnung der Vorschusspflicht des Ehegatten wegen Unbilligkeit und ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § ... 115 Abs. 2; ; ZPO § 117; ; ZPO § 118; ; ZPO § 574; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; SGB XII § 82; ; SGB XII § 85; ; SGB XII § 86; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 96; ; BGB § 242; ; BGB § 1356 Abs. 2; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; BGB § 1363 Abs. 2; ; BGB § 1364; ; LPartG § 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Prozesskostenhilfe nur aufgrund abschließender gesetzlicher Regelung - Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehegatten - arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit als persönliche Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 344
  • MDR 2006, 1307
  • NZA 2006, 694
  • FamRZ 2006, 1117
  • DB 2006, 1440
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so ist auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 138).

    Bei Bestandsstreitigkeiten handelt es sich wegen der Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für die Würde des Arbeitnehmers und seine Persönlichkeitsentfaltung (§ 242 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG) um persönliche Angelegenheiten, die über den Streit im Rahmen eines bloßen schuldrechtlichen Austauschverhältnisses hinausweisen (BAG 27. Februar 1985 aaO 130 ff.).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 iVm. Abs. 3 Satz 1 ZPO) kommt - auch im Falle des § 554 Abs. 1 Nr. 1 ZPO - nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Diese Bestimmung, die bei grundsätzlicher Anspruchsberechtigung beider Eheleute nur einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zugestand, hat das Bundesverfassungsgericht wegen Benachteiligung gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften für grundgesetzwidrig und daher nichtig erachtet (BVerfG 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80 - BVerfGE 67, 186 ff.).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Dabei ist die richtige Einordnung jeweils nur für bestimmte engere Fallgruppen möglich (BGH 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63 - BGHZ 41, 104).
  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    "Persönliche Angelegenheiten" sind insbesondere Ansprüche auf vermögenswerte Leistungen, die entweder ihre Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben (BGH 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 - BGHZ 31, 384) oder wenn der Rechtsfall eine genügend enge Verbindung zur Person des betreffenden Ehegatten hat.
  • LAG Köln, 13.06.1985 - 10 Sa 326/85
    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Bestandsstreitigkeiten als "persönliche Angelegenheiten" iSv. § 1360a Abs. 4 BGB zu verstehen, verstößt entgegen der Ansicht einiger Landesarbeitsgerichte (zB LAG Köln 7. Juni 1985 - 10 Sa 326/85 - LAGE ZPO § 115 Nr. 12) nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23

    Prozesskostenvorschuss - Arbeitsentgelt - keine persönliche Angelegenheit

    Ein solcher Prozesskostenvorschussanspruch gehört zum Vermögen der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, wie es nach der Regelung in § 115 Absatz 3 ZPO im Rahmen des Zumutbaren vorrangig vor Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung einzusetzen ist (vgl. BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 8).

    Werde dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so sei auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 9).

  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die

    Die Klage gegen den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt betrifft eine persönliche Angelegenheit im Sinne des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. BAG, FamRZ 2006, 1117, 1118).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5310
BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,5310)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2006 - V ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,5310)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - V ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,5310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. dazu Senat, BGHZ 151, 221, 227 f.) erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschl. v. 24. April 2003, III ZB 94/02, NJW 2003, 1950 m.w.N.; Beschl. v. 11. Januar 2006, XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003 f.).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschl. v. 24. April 2003, III ZB 94/02, NJW 2003, 1950 m.w.N.; Beschl. v. 11. Januar 2006, XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003 f.).
  • BGH, 24.04.2003 - III ZB 94/02

    Bezeichnung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschl. v. 24. April 2003, III ZB 94/02, NJW 2003, 1950 m.w.N.; Beschl. v. 11. Januar 2006, XII ZB 27/04, NJW 2006, 1003 f.).
  • BGH, 25.02.1993 - VII ZB 22/92

    Unbeachtlichkeit fehlerhafter Urteilsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - V ZB 130/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass der fehlerhaften Angabe des Aktenzeichens der erstinstanzlichen Entscheidung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt, wenn das Rechtsmittelgericht und der Prozessgegner den Fehler erkennen und sie aufgrund der Angaben im Übrigen keinen Zweifel haben können, welches Urteil angefochten wird (Beschl. v. 25. Februar 1993, VII ZB 22/92, NJW 1993, 1719, 1720).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2007 - 22 Sa 6/07

    Berufung: Anforderungen an den Inhalt der Berufungsschrift

    Fehlerhafte oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund der sonstigen erkennbaren Umstände für Gericht und Prozessgegner nicht zweifelhaft bleibt, welches Urteil angefochten wird (BGH, Beschl. v. 24.04.2003, NJW 2003, 1950, BGH v. 04.05.2006, FamRZ 2006, 1117).
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